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Nein. Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub,
Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt u.ä. ist eine unzulässige Form der
Entsorgung und kann nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Gartenabfälle können
auf dem Grundstück kompostiert werden. Die Kompostierung ist eine
einfache und kostengünstige Art, um aus Haushalts- und Gartenabfällen
nährstoffreichen Humus zu gewinnen. Essensreste gehören aber nicht auf
dem Kompost.