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Ab dem 01.01.2026 findet eine neue Regelung der Gemeinschaftsarbeit Anwendung.
Diese wurde schon auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und diskutiert.
Diese neuen Regelungen sehen wie folgt aus:
· Erhöhung des Pflichtstundenwertes auf 50.- €
· Nicht erbrachte Stunden können in das Folgejahr übernommen werden.
· Nicht erbrachte Stunden können auf Wunsch auch am Jahresende bezahlt werden.
· Wer nicht an den angesetzten Terminen teilnehmen kann, muss den zuständigen Gartenwart
informieren, damit dieser die Arbeiten entsprechend planen kann.
· Fehlstunden werden nicht mehr sofort in Rechnung gestellt, sondern erscheinen auf der
Jahresrechnung.
· Jedes Vereinsmitglied kann mit dem Gartenwartabstimmen, wann die Pflichtstunden erbracht
werden. Eine „Samstag-Pflicht“ besteht nicht!
· Die Regelung der "Gutschrift“ von 2 Pflichtstunden, bei Teilnahme an den Versammlungen, bleibt
bestehen.
· Bei Gartenaufgabe, werden die Pflichtstunden Quartalsweise ( 3 Stunden pro Quartal)abgerechnet.
Zuzüglich nicht erbrachter Stunden aus dem Vorjahr und der nichtteilnamne an Versammlungen (2 Stunden)
Nicht geleistete Pflichtstunden können nur 1 Mal in das Folgejahr mitgenommen werden!
Das betrifft auch die Nachleistungen aus dem Vorjahr! Jedes Vereinsmitglied ist für die Erbringung der Pflichtstunden selber verantwortlich!